Rechtsprechung
BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 532/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 117 Abs. 1 Nr. 1 HwO; § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG
Durchsuchung (Tatverdacht; genaue Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit im richterlichen Durchsuchungsbeschluss; Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit); Verstoß gegen das Schwarzarbeitergesetz; Verstoß gegen die Handwerksordnung; Unverletzlichkeit der Wohnung ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 1 GG durch vorschnelle und auf unzureichender Verdachtsgrundlage angeordneter Durchsuchung bei mangelnder Prüfung der Verhältnismäßigkeit
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung wegen handwerksrechtlicher Verstöße; Anordnung der Durchsuchung von Wohnräumen und Nebenräumen wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG); ...
- Judicialis
GG Art. 12; ; GG Art. 13; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20; ; GG Art. 103
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 102; GG Art. 13; HWO § 1
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Anforderungen an den Anfangsverdacht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 29.08.2001 - 91 Gs 1438/01
- LG Bremen, 29.08.2001 - 11 Qs 383/01
- LG Bremen, 05.03.2002 - 11 Qs 383/01
- BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 532/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 532/02
Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich auf Grund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 532/02
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ). - BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum …
Auszug aus BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 532/02
Wegen dieser Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die damals geltende Ausnahmeregelung des § 8 HwO a.F. mit Blick auf Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG großzügig anzuwenden ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 -, DVBl 2006, S. 244 ).
- BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
Handwerksordnung
Auszug aus BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 532/02
Die Gründe, die das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 13, 97 zur Vereinbarkeit des Befähigungsnachweises für das Handwerk mit dem Grundgesetz genannt habe, bestünden unverändert fort. - BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 532/02
Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ). - BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 532/02
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ). - BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt …
Auszug aus BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 532/02
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2008 - LVerfG 7/07
Fall der Subsidiarität der Landesverfassungsbeschwerde gegenüber der …
Wenn schon ein schwacher Anfangsverdacht im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung gebiete (unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 29.04.2007 - 2 BvR 532/02 -, juris), möge dies erst recht für den hier vorliegenden Fall gelten, in dem zur Zeit der Beweiserhebung nicht einmal ein Anfangsverdacht vorgelegen habe.